Ein guter Anfang.
Für spätere Möglichkeiten.
Für ein Kind vorzusorgen heißt auch, Eigentum, Zeitraum und Zugriff bewusst zu klären. Das Ziel steht vor der Produktauswahl.
Für wen das Geld gedacht ist und wem es gehört, sind zwei verschiedene Fragen.
Eine Anlage auf den Namen des Kindes gehört grundsätzlich zum Vermögen des Kindes. Eltern, die Geld auf ihren eigenen Namen zurücklegen, schaffen eine andere rechtliche Situation. Neben dem Anlageziel sollten deshalb Kontoinhaberschaft, gesetzliche Vertretung und die geplante Verfügbarkeit verständlich geklärt werden.
- Verfügbarkeit
- Abhängig von Laufzeit und Inhaberschaft
- Verzinsung
- Produktabhängig
- Wichtig für die Einordnung
- Ziel, Eigentum und Vertretung
Ziel
Ausbildung, erste Wohnung oder ein späteres Vorhaben: Ein greifbarer Zweck hilft bei der zeitlichen Planung.
Eigentum
Prüfen Sie, wer rechtlicher Kontoinhaber wird. Gelder des Kindes sollten klar von eigenen Mitteln unterschieden werden.
Nachweise
Die Bank legt fest, welche Identitäts- und Vertretungsunterlagen sie benötigt. Steuerliche Fragen hängen vom Einzelfall ab.
Ein Plan wird besser,
wenn er vollständig ist.
- Ziel und Kontoinhaberschaft festhalten
- Sorgeberechtigung und Verfügungsrechte klären
- Laufzeit und nötige Reserve passend wählen
Das Risiko gehört
ins Gesamtbild.
Eine feste Bindung kann unvorhergesehenen Ausgaben entgegenstehen. Rechtliche und steuerliche Fragen müssen individuell geklärt werden.
Unabhängige VerbraucherinformationGut zu wissen.
Die wichtigsten Fragen zu dieser Anlageform.
01Wem gehört die Anlage?
Der rechtliche Kontoinhaber ist entscheidend. Eine Anlage auf den Namen des Kindes ist dessen Vermögen.
02Kann ein Großelternteil allein alles einrichten?
Die Voraussetzungen hängen vom Anbieter und den erforderlichen Vertretungsnachweisen ab.
03Ist ein bestimmter Betrag vorgeschrieben?
Mindestbeträge und zulässige Einzahlungen ergeben sich allein aus dem konkreten Angebot.