SIMARGROUP
Einlagensicherung

Eine bekannte Grenze.
Ein genauerer Blick.

Sicherheit lässt sich nicht an einem Schlagwort ablesen. Verstehen Sie die grundlegenden Fragen hinter der gesetzlichen Einlagensicherung.

ALLGEMEINE GESETZLICHE SCHUTZGRENZE100.000€

je schutzberechtigtem Einleger und Bank

DER RECHTSTRÄGER ZÄHLT

Ein Name ist noch
keine vollständige Antwort.

Für schutzberechtigte Einlagen gilt grundsätzlich die allgemeine gesetzliche Grenze. Mehrere Konten bei derselben Bank werden zusammengerechnet; verschiedene Marken können zu demselben Rechtsträger gehören.

Für bestimmte zeitweise hohe Guthaben bestehen besondere gesetzliche Voraussetzungen. Ob eine Person oder ein Unternehmen und die konkrete Einlage geschützt sind, muss gesondert geprüft werden.

DREI PRÜFFRAGEN
01

Wer ist die Bank?

Den vollständigen rechtlichen Namen des Instituts mit Vertragsunterlagen und unabhängigen Quellen abgleichen.

02

Welches System gilt?

Das zuständige Sicherungssystem und den Informationsbogen für Einleger beim tatsächlichen Anbieter prüfen.

03

Was wird erfasst?

Schutzberechtigung und bestehende Konten mitdenken. Fonds- und andere Wertpapierverluste sind kein Fall der Einlagensicherung.

Eine Zahl ersetzt
keine Unterlagen.

Die Darstellung ist eine allgemeine Erklärung und keine Bestätigung eines bestimmten Produkts oder Anbieters. Simar Group gibt hier keine eigene Einlagengarantie.

WEITERFÜHRENDE PRIMÄRQUELLEDeutsche Bundesbank
Einlagensicherung
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